Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen
Bianca Garon
Michael-Ende-Str. 21
81829 München
(nachfolgend Hebamme genannt)
und der/dem Anmeldenden.
1 Allgemein
Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie individuelle Regelungen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Hebamme in schriftlicher Form gültig.
2 Erreichbarkeit
Die Hebamme ist unter der Telefonnummer (telefonisch oder per SMS) 0159 06710205 oder per E-Mail unter hebamme-garon@gmx.de zu erreichen.
Hierfür gelten folgende Sprechzeiten:
Montag bis Freitag - 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr, außer an Feiertagen
Ausnahmen bilden individuelle Absprachen (z.B. nach ambulanter Geburt).
Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Erreichbarkeit.
Im Falle eines Notfalls außerhalb der Sprechzeiten und bei nicht-Erreichbarkeit, wenden Sie sich bitte an ihren Kinderarzt, Frauenarzt, die nächste Klinik oder die 112.
Aus Datenschutzgründen findet keine Kommunikation über Whatsapp statt.
3 Vertretung
Aufgrund des Mangels an Hebammen, kann im Falle von Unfall, Krankheit oder anderweitiger spontaner Ausfall seitens der Hebamme keine Vertretung gestellt werden und es besteht kein Anspruch auf eine Vertretung.
Bei längerer geplanter Abwesenheit (z.B. Urlaub, Fortbildungen) wird die Hebamme die Betreute frühstmöglich informieren, damit diese sich für den Zeitraum selbstständig eine Vertretung suchen kann.
4 Terminvereinbarung
Alle Termine während der Schwangerschaft und nach der Geburt finden bei der Betreuten zu Hause statt.
Sollten Sie während der Schwangerschaft umziehen, informieren Sie mich bitte zeitnah.
Die Termine müssen persönlich, per Telefon oder Email vereinbart und von beiden Seiten bestätigt werden.
Ein Termin kann bis zu 24h vor dem ursprünglich geplantem Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Wird ein Termin weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin durch die Betreute abgesagt, erfolgt die Rechnung einer Ausfallpauschale in Höhe der ausgemachten Leistung, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird und somit von der Betreuten selbst zu begleichen ist. Ausnahmen sind nach individueller Absprache in beidseitigem Einverständnis möglich.
Planen Sie bitte pro Termin +/- 30 min. Toleranz ein. Sollte die Abweichung von der vereinbarten Zeit voraussichtlich mehr als 30min. betragen, informiere ich Sie schnellstmöglich telefonisch oder per SMS.
5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SBG V erfolgen, werden von der Hebammen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Über Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie das Erreichen der Höchstgrenze informiert die Hebamme Sie rechtzeitig.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,– EUR berechnet.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und der Erstattung der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Abrechnung erfolgt über die Betreute und diese ist selbst dafür verantwortlich, was von der privaten Kasse erstattet wird.
Zur Abrechnung mit der Krankenkasse und zur papierlosen Dokumentation wird die Plattform Hebamio verwendet. Dazu meldet sich die Betreute vor dem ersten Termin auf der Homepage garon.hebamio.de an. Für die Verschlüsselung der dort angegebenen Daten ist Hebamio zuständig und haftet selbstständig.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat in Rechnung gestellt:
• Falls keine gültige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse feststellbar ist.
• Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. (z.B. bei mehreren Vorgesprächen). Um dies zu vermeiden, ist die Betreute verpflichtet ihre Hebamme über alle in Anspruch genommenen Leistungen zu informieren.
• Falls anderweitig Kontingente überschritten werden, trotz rechtzeitiger Information der Hebamme (z.B. Beratungen)
• Falls die Krankenkasse die Bezahlung umfangreicher Wegegelder ablehnt
• Verwendete Medikamente, Tees oder Hilfsmittel, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden und die Höhe der Materialpauschale übersteigen.
6 Haftung, Datenschutz und Schweigepflicht
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis.
Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Im Rahmen der Hebammenbetreuung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht-elektronischer Form gespeichert.
Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Diese Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Vertrag kommt durch die Anmeldung automatisch verbindlich zustande.